Weiterbildungsordnung

WEITERBILDUNGSORDNUNG DER SÄCHSISCHEN LANDESÄRZTEKAMMER

Zum 01.01.2021 ist die neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten. Diese regelt die ärztliche Weiterbildung für 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatzbezeichnungen.

Ärzte, die in Sachsen ab dem 01.01.2021 eine Weiterbildung beginnen, müssen diese nach den neuen Regularien absolvieren. Bereits vorher begonnene Weiterbildungen können mit einer Übergangsfrist von sieben Jahren für den Erwerb einer Facharztkompetenz und jeweils von drei Jahren für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen nach der bisherigen WBO fortgeführt und abgeschlossen werden.