Förderung

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V

  • Beschäftigung von Weiterzubildenden im ambulanten Bereich – über KVS
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  • Beschäftigung von Weiterzubildenden im stationären Bereich (Krankenhäuser nach § 108 SGB V und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V) – über DKG
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Richtlinie zur Förderung der Heilberufe

Ergänzend gibt es in Sachsen derzeit die Möglichkeit gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Heilberufe folgende Förderung in Anspruch zu nehmen:

  • Zusätzliche Weiterbildungsstellen für Fachgebiete, für die im vertragsärztlichen Bereich ein Bedarf besteht (SMS, KGS, SAB)
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  • Koordinierung und Öffentlichkeitsarbeit der Weiterbildungsverbünde (GS WBV, SAB)
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KVS        Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
DKG        Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.,
SMS        Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz,
SAB         Sächsische Aufbaubank,
GS WBV  Geschäftsstelle zur Förderung der Weiterbildungsverbünde